Wer kann teilnehmen?
Qualifizierte und professionelle Investoren in zugelassenen Rechtsordnungen, die die KYC/AML-Prüfung abschließen.
Ist die Allokation garantiert?
Nein. Anträge unterliegen Prüfung und Genehmigung.
Wann werden Zahlungsanweisungen bereitgestellt?
Erst nach Antragsgenehmigung, KYC-Freigabe und Allokationsfreigabe über das Investorenportal.